Schlüsselnummern

Wegen der geringen Größe des Führerscheins können einige wichtige Angaben nur in Form von Schlüsselzahlen angegeben werden, die Sie ggf. auf der Rückseite Ihres Führerscheins in der Spalte Nr. 12 (rechts und unten) finden.

Diese Schlüsselzahlen enthalten:

  • die Ihnen erteilten und zu beachtenden Auflagen und Beschränkungen
  • die über die in Spalte Nr. 9 eingetragenen Klassen hinausgehenden Fahrberechtigungen

Diese Schlüsselzahlen enthalten Die Schlüsselzahlen von 0 bis 100 gelten international, die weiteren Schlüsselzahlen gelten nur für Deutschland.
Die Schlüsselzahlen haben folgende Bedeutung:

Sie müssen tragen

01 Sehhilfe und/oder Augenschutz wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert:
01.01 Brille
01.02 Kontaktlinsen
01.03 Schutzbrille
02 Hörhilfe 1 Kommunikationshilfe
03 Prothese 1 Orthese der Gliedmaßen

Sie dürfen nur fahren:

05 Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen
05.01 in einem Umkreis von km des Wohnsitzes oder innerorts .....
05.02 ohne Beifahrer 1 Sozius
05.03 Schutzbrille
05.04 beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als ..... km/h
05.05 nur mit Beifahrer
05.06 ohne Anhänger
05.07 nicht gültig auf Autobahnen

mit folgenden Anpassungen des Kraftwagens:

10 Angepasste Schaltung
15 Angepasste Kupplung
20 Angepasste Bremsmechanismen
25 Angepasste Beschleunigungsmechanismen
30 Angepasste kombinierte Brems- und
Beschleunigungsmechanismen
35 Angepasste Bedienvorrichtungen
40 Angepasste Lenkung
42 Angepasste(r) Rückspiegel
43 Angepasster Fahrersitz

mit folgenden Anpassungen des Kraftrades:

44 Anpassung des Kraftrades
44.01 Bremsbetätigung vorn/hinten mit einem Hebel
44.02 (angepasste) handbetätigte Bremse
44.03 (angepasste) fußbetätigte Bremse
44.04 angepasste Beschleunigungsmechanismen
44.05 angepasste Handschaltung und Handkupplung
44.06 angepasste Rückspiegel
44.07 angepasste Kontrolleinrichtungen
44.08 Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des
Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen

mit:

45 Kraftrad nur mit Beiwagen
50 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugidentifizierungsnummer)
51 Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)
55 Kombination von Anpassungen des Fahrzeuges
72 Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (A1)
73 Nur dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1)
74 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1)
75 Nur Fahrzeuge der Kategorie B mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)
76 Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen (C1E)
77 Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern
1. die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und
2. der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)
78 Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
79 (...) Nur Fahrzeuge, die im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Abs. 1 der Richtlinie 91/439/EWG (Äquivalenzen zu bisherigen Fahrerlaubnisklassen) den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen.
79 (C1E > 12000kg, L<=3)
Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 000 kg betragen kann (nicht durch C1E abgedeckter Teil).
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
79 (S1 <=24/7500 kg)
Begrenzung der Klasse D auf Kraftomnibusse mit 24 Fahrgastplätzen oder max. 7 500 kg zulässiger Gesamtmasse.
Die Angabe S1 steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz.

diese Schlüsselnummern enthalten lediglich Hinweise:

70 Umtausch des Führerscheines Nummer..., ausgestellt durch... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates)
71 Duplikat des Führerscheines Nummer... (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE - Unterscheidungszeichen)

nur für Deutschland geltende Schlüsselzahlen:

104 Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen
171 Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
172 Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste
173 Klasse C1E, gültig auch zum Mitführen von zulassungsfreien Anhängern bei einer Gesamtzugmasse über 12 000 kg
174 Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeuges mehr als 25 km/h beträgt, die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
175 Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3
176 Fahrerlaubnis bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres auf Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses beschränkt
177 Klasse L, auch gültig im Umfang der mitzuführenden Ausnahmegenehmigung.

Ihre Führerscheinklassen (in Klammern eingeschlossene Klassen) enthalten folgende Fahrberechtigungen:

A (A1, M) Krafträder aller Art*
A1 (M) Krafträder bis 125 ccm und 11 KW*
(M) Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und 45 km/h
B (L,M) Kraftwagen bis 3,5 t zGM und 8 Fahrgastplätzen und Anhänger bis 750 kg zGM; Züge bis 3,5 t zGM (zGM des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges)
BE Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 750 kg zGM
C (C1) Alle Kraftwagen mit bis zu 8 Fahrgastplätzen und Anhänger bis 750 kg zGM
CE, (BE, C1E, T, D1E**, DE**) Last- und Sattelzüge aus C-Zugfahrzeug und Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht
C1 Kraftwagen bis 7,5 t zGM mit bis zu 8 Fahrgastplätzen und Anhänger bis 750 kg zGM
C1E (BE, D1E**, DE**) Züge bis zu 12 t zGM aus Cl -Zugfahrzeug und Anhänger über 750 kg zGM (zGM des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs)
D (D1) Omnibusse mit Anhänger bis 750 kg zGM
DE (BE, D1E**, C1E**) Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger über 750 zGM
D1 Omnibusse mit 9 bis 16 Fahrgastplätzen und Anhänger bis 750 kg zGM
D1E (BE, C1E**) Züge bis zu 12 t zGM aus Dl -Zugfahrzeug und Anhänger über 750 kg zGM; (zGM des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs; Anhänger nicht zur Personenbeförderung)
T (L,M) Zugmaschine bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, jeweils nur in der Land- oder Forstwirtschaft einschl. Anhänger*
L Zugmaschinen in der Land- oder Forstwirtschaft bis 32 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h, evtl. Kennzeichnungspflicht beachten!), selbstf. Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bis 25 km/h.

*altersabhängige Beschränkungen beachten!
**sofern die Berechtigung für die jeweilige Klasse (Cl, C, D oder D1) besteht.
zGM = zulässige Gesamtmasse

Einige weitere wichtige Hinweise:
  • Bei einer Umstellung oder Erweiterung finden Sie das Datum der Ersterteilung Ihrer Fahrerlaubnis in Spalte 10.
  • Aus Spalte 11 können Sie für die jeweilige Klasse geltende Befristungen ablesen. (Die Frist wird immer gerechnet vom Tag des Druckauftrages für den Führerschein bei der Bundesdruckerei). Die in Spalte 12 (Rückseite des Führerscheins, letzte Spalte) stehenden Schlüsselzahlen gelten nur für die Fahrerlaubnisklasse, in deren Zeile sie stehen.
  • Die für alle Klassen geltenden Schlüsselzahlen finden Sie unter Nr. 12 in der untersten Zeile.
  • Bei einer erstmals erworbenen Fahrerlaubnis ist das Erteilungsdatum unter Nr. 14< (Rückseite, linke Seite) eingetragen
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis wegen Ablaufs von Befristungen verlängern lassen wollen, stellen Sie bitte den Antrag persönlich mindestens 6 Wochen vorher, damit Sie Ihren neu auszustellenden Führerschein rechtzeitig erhalten.