Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
| Mindestalter: |
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17) |
| Voraussetzungen: |
- |
| Befristung: |
Klasse B ist unbefristet gültig |
| Einschluss: |
Klasse L und M |
| Hinweise: |
Anhänger dürfen unter folgenden Voraussetzungen gefahren werden:
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
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