Klasse B

content_pkwKraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen: -
Befristung: Klasse B ist unbefristet gültig
Einschluss: Klasse L und M
Hinweise: Anhänger dürfen unter folgenden Voraussetzungen gefahren werden:
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt